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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Allgemeines

  1. Dienstleister ist die Firma Mittelstädt Special-Car-Handels GmbH, Carl-Dietzsch-Str. 32, 74251 Lehrensteinsfeld.
  2. Die Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen der Dienstleister nicht widerspricht, es sei denn, es wird hier eine separate Vereinbarung zwischen der Firma Mittelstädt Special-Car-Handels GmbH und dem Auftraggeber festgelegt.
  3. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
  4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Dienstleister das Eigentum und das Urheberrecht vor.
  5. Die Angaben in den Beschreibungen (z.B.: Geschwindigkeiten, Gewicht- und Maßangaben, Verbrauch, Ausstattungen, usw.) sind nur annähernd maßgebend und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluß kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande.
  2. Für den Lieferumfang sind die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters und etwaige schriftliche Neben- und Änderungsabreden jeweils in Verbindung mit diesen Bedingungen maßgebend.

Preis,  Zahlung und Lieferumfang

  1. Die Preise gelten ab dem Firmensitz in Lehrensteinsfeld. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zur Zeit der Lieferung wird zusätzlich berechnet. (Sofern Lieferumfänge nicht nach § 25a UStG differenzbesteuert sind.)
  2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt sofort nach Erhalt des Lieferumfanges in Bar, oder nach vorheriger Absprache, werden auch andere Zahlungsmittel akzeptiert.
  3. Bei Teillieferungen ist der Auftraggeber zu entsprechenden Teilzahlungen berechtigt.
  4. Bei Verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, mindestens jedoch in Höhe von 10%. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Dienstleister eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
  5. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluß dem Dienstleister bekannt werden, und die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankmäßigen Gesichtspunkten erheblich mindern, werden nach Mahnung mit Nachfristsetzung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Falle ist der Dienstleister berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, oder nach Ablauf einer angemessene Nachfrist unter Aufrechterhaltung seiner Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt des Dienstleisters hat der Auftraggeber, soweit er oder ein Dritter dem Liefergegenstand nach Lieferung in Besitz hatte, neben Nutzungsentschädigung jede auch unverschuldete Wertminderung des Liefergegenstandes zu ersetzen. Der Dienstleister kann entweder Ersatz für die tatsächlich entstandenen Nutzungen und Wertminderungen oder wahlweise pauschalen Ersatz von monatlich 3% des Kaufpreises verlangen, soweit der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechterhaltung mit Forderungen des Auftraggebers, die noch nicht rechtskräftig festgestellt wurden, oder vom Dienstleister bestritten werden, ist ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Aufrechnung einverstanden. Sämtliche Voraussetzungen sind nach dem Zeitpunkt der Bestellung, nicht der Fälligkeit der Forderungen, zu beurteilen. Sind Forderungen unterschiedlich fällig, wird mit der Wertstellung abgerechnet. Die Aufrechnung erstreckt sich bei Kontokorrentverhältnissen auf den Saldo.
  8. Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, entfällt jegliche Garantie / Gewährleistung.

Lieferzeit

  1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Firmensitz in Lehrensteinsfeld verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
  3. Bei höherer Gewalt, z. B. Aufruhr, Streik, Aussperrung oder beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Dienstleisters liegen, wie z. B. Betriebsstörungen im Herstellerwerk oder bei Hindernissen, für die ein Zulieferer verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
  4. Der Auftraggeber kann 6 Wochen nach Überschreiten eines Liefertermins den Dienstleister schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kommt der Dienstleister in Verzug. Der Dienstleister kommt nicht in Verzug, solange der Auftraggeber nicht die ihm obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
  5. Bei Verzug des Dienstleisters ist der Auftraggeber berechtigt, nur eine pauschale Entschädigung zu beanspruchen. Die pauschale Entschädigung beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung ½ v. H., insgesamt aber höchstens 5 v. H. der Teil- bzw. Gesamtlieferung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig geliefert worden ist.
  6. Verzögert der Auftraggeber den Liefertermin, indem er erforderliche Mitwirkungshandlungen z. B. Lieferung von Ein- , Um- und Ausbaugegenständen unterlässt, nimmt er den Liefergegenstand nach Gefahrübergang nicht ab oder erfüllt er nicht seine Zahlungsverpflichtungen, so kann der Dienstleister nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, im letzten Fall ist der Dienstleister berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder wahlweise pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen, soweit der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist. Alternativ ist der Dienstleister auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenden Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen.

Gefahrenübergang und Übergabe des Liefergegenstandes

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholung oder, sofern der Dienstleister die Beförderung übernommen hat, mit Beginn der Verladetechnik, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmensitzes in Lehrensteinsfeld, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  2. Verzögert sich der Versand oder die Abholung infolge von Umständen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber, aber: Vom Tage einer darauf folgenden Mahnung an hat der Auftraggeber die bei Dritten entstehenden Lagerkosten oder beim Lagern beim Auftraggeber ½ v. H., des Rechnungsbetrages je Monat zu zahlen.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber, unbeschadet der Rechte aus Abschnitt Vll., in Empfang zu nehmen.
  4. Teillieferungen sind zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Der Dienstleister behält sich das Eigentum an allen Lieferumfängen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus den Geschäftsbedingungen mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der für den Dienstleister und seine Unternehmensgruppe bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 25%, so ist der Dienstleister auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten eigener Wahl verpflichtet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Heilbronn. Alle Verträge (auch mit ausländischen Vertragspartnern) unterliegen dem deutschen Recht. Die Mittelstädt Special-Car-Handels GmbH ist beim Registergericht Stuttgart in das Handelsregister HRB-NR. 103880 eingetragen worden.

 

 

 

 

 

 

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