Mittelstädt prüft gemäß aller Vorgaben der EN 1789 und weiterer Bestimmungen - inklusive Protokollierung und Abnahme.
Nicht jedes Fahrzeug kann wieder aufgebaut werden ...

Sonderfahrzeuge sind in einem dafür ausgestatteten und befähigten Sonderfahrzeugreparatur-Zentrum, und/oder in Verbindung mit dem jeweiligen Aufbauhersteller, instand zusetzen. Überstellungskosten dahin sind unfallbedingte und unvermeidbare Zusatzleistungen.
Fahrzeuge die nach den einschlägigen Hersteller- und Aufbauherstellervorschriften, sowie nach den Vorschriften der DIN/EN 1789 hergestellt worden sind, unterliegen folgenden Prüf- und Instandsetzungsvorschriften:
- MedGV (medizinischer Geräte Verordnung)
- Störungen im Bereich elektrischer Felder und Kabelschäden in Niederspannungsnetzen
- Prüfungen an Hebevorrichtungen und Tragelagerungen (z.B.: Patiententische, Rampen und Lifte) nach Unfallverhütungsvorschrift (VBG14, §§ 38 -42), sowie nach MPG §3 Nr.9
- Technische Gase, Medizinische Gase und Druckluftanlagen (EN 737-3)
- Weitere Arbeiten vor der Auslieferung gemäß Infektionsgesetzt (IESG), TRGS 522 (Technische Regel Gefahrstoffe, Raumdesinfektion), und TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
- Erläuterungen und Dokumentation
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