Fahrzeuge die nach den einschlägigen Hersteller- und Aufbauhersteller- vorschriften, sowie nach den Vorschriften der
DIN/EN 1789 hergestellt worden sind, unterliegen folgenden Prüf- und Instandsetzungsvorschriften:
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DIN / EN 1789
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MedGV (medizinischer Geräte Verordnung)
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DIN VDE 0100 Teil 610
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Störungen im Bereich elektrischer Felder und Kabelschäden in Niederspannungsnetzen
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EWG / EG Richtlinien
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TKG (Telekommunikationsgesetz: Funkanlagen)
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Prüfungen an Hebevorrichtungen und Tragelagerungen (z.B.: Patiententische, Rampen und Lifte) nach Unfallverhütungsvorschrift
(VBG14, §§ 38 -42), sowie nach MPG §3 Nr.9
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Technische Gase, Medizinische Gase und Druckluftanlagen (EN 737-3)
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Weitere Arbeiten vor der Auslieferung gemäß Infektionsgesetzt (IESG), TRGS 522 (Technische Regel Gefahrstoffe, Raumdesinfektion),
und TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
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Prüfung von Taxametern, Wegstreckenzählern und Zubehör
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Erläuterungen und Dokumentation
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Wir prüfen gemäß aller Vorgaben der EN 1789 und weiterer Bestimmungen - inklusive Protokollierung und
Abnahme.
Sonderfahrzeuge sind in einem dafür ausgestatteten und befähigten Sonderfahrzeugreparatur-Zentrum, und/oder
in Verbindung mit dem jeweiligen Aufbauhersteller, instand zusetzen. Überstellungskosten dahin sind unfallbedingte
und unvermeidbare Zusatzleistungen.